Benutzungsordnung
Benutzungsordnung
Benutzungsordnung
Um das Angebot der Bücherei nutzen zu können, bedarf es einer geregelten Vorgangsweise, die in der Benutzungsordnung festgelegt ist.
Wir bitten Sie, die nachfolgenden Bedingungen zum Verleih unserer Medien zu lesen und bei der Anmeldung mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular anzuerkennen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt persönlich in der Bücherei. Es fällt keine Einschreibegebühr an.
Erforderlich sind:
- ein amtlicher Lichtbildausweis
- die Wiener-Neudorf-Card
- das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular
Das Anmeldeformular erhalten Sie in der Bücherei sowie im Gemeindeamt. Sie können es auch hier ausdrucken und in Ruhe zu Hause ausfüllen.
Die Wiener-Neudorf-Card wird vom Bürgerservice im Gemeindeamt ausgestellt. Nähere Informationen zur Wiener-Neudorf-Card finden Sie hier.
Für Kinder unter 14 Jahren ist die Unterschrift eines/er Erziehungsberechtigten notwendig.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie die Einhaltung der Benutzerordnung und sind damit einverstanden, dass Ihre Daten und die ausgeliehenen Medien im Computersystem gespeichert werden.
Wir beachten die Datenschutzregeln und geben Ihre Daten nicht weiter.
Entlehnung
Die Entlehnung der Medien ist kostenfrei.
- pro Person können bis zu 5 Medien entlehnt werden
- die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen
- Möglichkeit zur Verlängerung
- und Vormerkung auf ausgeliehene Medien
Sie können Ihre entlehnten Medien verlängern und so weitere 3 Wochen behalten, sofern noch keine Vormerkung vorliegt. Ihr gewünschtes Buch ist zurzeit entlehnt - gerne können wir eine Vormerkung vornehmen, und sie erhalten es, sobald es wieder in der Bücherei eingelangt ist.
Individuelle Beratung: Sie suchen ein Buch zu einem bestimmten Thema oder wissen nicht so recht, ob es für den nächsten Urlaub ein Krimi sein soll oder ein romantischer Roman - oder vielleicht doch ein Sachbuch? Im persönlichen Gespräch versuchen wir, die passende Lektüre für Sie zu finden.
Bitte behandeln Sie die ausgeliehenen Medien mit Sorgfalt und melden Sie im Anlassfall Beschädigung oder Verlust.